Was muss gemäß ADR mitgeführt werden?
Transporteure von Gefahrgut sind gemäß ADR dazu verpflichtet, ausgewählte Ausrüstungsgegenstände mit sich zu führen. Diese sollen im Ernstfall die Gesundheit der Fahrer schützen und Verunreinigungen der Umwelt verhindern. Welche Gegenstände genau als „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ darunterfallen, wird im Abschnitt 8.1.5 des ADR geregelt.
Gemäß der genannten ADR-Vorschrift müssen ein Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen im Fahrzeug sowie eine Augenspülflüssigkeit (diese außer bei den Gefahrzettelmustern 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2 und 2.3) vorhanden sein. Bei den Gefahrgutklassen 2.3 und 6.1 ist jeweils eine Notfallfluchtmaske pro Mitglied der Fahrzeugbesatzung erforderlich. Bei festen und flüssigen Stoffen der Gefahrzettel-Nummern 3, 4.1, 4.3, 8 oder 9 sind außerdem eine Schaufel, eine Kanalabdeckung sowie ein Kunststoffauffangbehälter vorgeschrieben.
Für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung müssen zusätzlich immer eine Warnweste, ein tragbares Beleuchtungsgerät, ein Paar Schutzhandschuhe sowie eine Augenschutzausrüstung mitgeführt werden. Zur Augenschutzausrüstung zählen beispielsweise Schutzbrillen oder Masken.
Schutz der Augen
Augenspüllösungen gibt es in verschiedenen Ausführungen: Bei Fremdkörpern im Auge hilft die Plum Augenspülung aus Natriumchloridlösung, welche ungeöffnet bis zu drei Jahre haltbar ist. Dagegen müssen bei Säuren oder alkalischen Substanzen medizinische Produkte, wie die Plum pH Neutral, eingesetzt werden. Diese setzt sich aus einer sterilen Phosphatpufferlösung zusammen und wirkt neutralisierend.
Beide Augenspüllösungen werden mit einer ergonomisch geformten Augenschale geliefert. Sie können Sie bei uns einzeln, oder als Teil unserer Gefahrgutkoffer, günstig kaufen. Bitte beachten Sie vor der Anwendung das entsprechende Mindesthaltbarkeitsdatum.
Schutz der Atemwege und Kleidung
Damit Sie alle nötigen Ausrüstungsgegenstände stets griffbereit haben, bieten wir Ihnen sogenannte Gefahrgutkoffer an. Im Gegensatz zu Gefahrgutsets in Form von Reisetaschen können unsere Kunststoffkoffer übrigens gleichzeitig als Auffangbehälter für auslaufendes Öl verwendet werden.
Bei unseren Gefahrgutkoffern können Sie zwischen drei Typen wählen, welche sich hinsichtlich ihres Preises und Inhaltes unterscheiden:
- 3-teiliger Gefahrgutkoffer ohne Maske
- mehrteiliger Gefahrgutkoffer mit Halbmaske
- mehrteiliger Gefahrkoffer mit Vollmaske
Besonders beliebt sind die Koffer mit einer Voll- oder Halbmaske. Im Lieferumfang ist ebenfalls ein passender Filter enthalten, der nach Ablauf des entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatums ausgetauscht werden sollte.
Einige Gefahrgutkoffer enthalten weiterhin einen Overall, Handschuhe und Stiefel. Die Stiefel bestehen aus robustem PVC und sie sind auch als Überziehstiefel erhältlich. Somit sind Sie von Kopf bis Fuß zuverlässig geschützt!