Überbreitenwarntafel starr Kantenschutz

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  • 07430005
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Produktinformationen "Überbreitenwarntafel starr Kantenschutz"

Überbreite Fahrzeuge, wie sie in der Landwirtschaft oder beim Schwertransport eingesetzt werden, müssen laut §70 StVZO und § 64a StVZO eine Sondergenehmigung besitzen und mit einer reflektierenden Warntafel (sowie Rundumleuchten) markiert werden.

Retroreflektierend und normgerecht

Mit dieser Überbreitenwarntafel sind Sie bestens ausgerüstet. Die starre Warntafel ist retroreflektierend und verfügt über einen schwarzen Kantenschutz, welcher die Kanten der rot-weiß schraffierten Reflexfolie vor Schmutz und Wasser schützt. Weiterhin besteht die Tafel aus strapazierfähigem Stahlblech und ist 423x423 mm groß.

Die wichtigsten Produktmerkmale im Überblick:

  • Maße: 423 x 423 mm
  • Material: Stahlblech
  • retroreflektierend (RA1/A)
  • Ausführung: starr, mit Kantenschutz
  • zugelassen nach DIN 11030

Da die Warntafel für überbreite Fahrzeuge zusätzlich der DIN 11030 entspricht, kann sie auch für die Kenntlichmachung von landwirtschaftlichen Anbaugeräten und Arbeitsgeräten verwendet werden.

Überbreitenwarntafel korrekt anbringen

Achten Sie bei der Montage der Warntafel darauf, dass sie richtungsweisend angebracht wird. Bei diesem Modell sind eine links- oder rechtsweisende Richtung möglich. Demnach kann es am Fahrzeugheck linksweisend (linke Fahrzeugseite) oder an der Front rechtsweisend (rechte Fahrzeugseite) angebracht werden.

Gesetzliche Vorschriften für überbreite Fahrzeuge

Wie hoch und breit ein Fahrzeug sein darf, regelt §22 StVO. Demzufolge dürfen nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Kraftfahrzeuge nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4,00m sein. Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft dürfen dagegen (samt Ladung) nicht breiter als 3,00 m und nicht höher als 4,00 m sein.

Reflexklasse: RA1/A
Material: Stahlblech
Ausführung: mit Kantenschutz, starr
Richtung: linksweisend, rechtsweisend
Normen: DIN 11030
Maße: 423 x 423mm
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